So wie jedes Konsumgut und jede andere Dienstleistung auch, unterliegt die Pferdewette in Deutschland einer Besteuerung. Es ist gängige Praxis, dass diese Steuer zwar vom Unternehmen eingehoben, aber vom Kunden getragen wird.
So gibt es auch keine Rechnung – sei es die Rechnung im Supermarkt oder von einem Handwerker –, auf der nicht der Punkt „Umsatzsteuer“ ausgewiesen wäre.
Dabei kommen Tipper vergleichsweise glimpflich davon: Während der normale Steuersatz für Waren in Deutschland bei 19% liegt und selbst der ermäßigte Steuersatz für Grundnahrungsmittel und Kulturgüter bei 7%, zahlen Tipper für ihre Wetten nur 5% Steuer.
Nichtsdestotrotz ist es im Zusammenhang mit der Wettsteuer im Jahr 2012 unter Kunden zu einem kollektiven Aufschrei gekommen. Was war also geschehen?
Die Wettsteuer in Deutschland
Zur Mitte des Jahres, am 1. Juli 2012, wurde das „Rennwett- und Lotteriegesetz“, das seit 1922 die Besteuerung von Pferdewetten regelt, einer Anpassung unterzogen, durch die eine bis dato große Lücke geschlossen wurde. In den 20er Jahren gab es das Internet noch nicht, es gab keinen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt, folglich war das Gesetz für die neue Situation völlig unzureichend.
Die Folge: Online Anbieter, die ihren Standort im EU-Ausland haben und ihr Wettangebot auf Basis einer europäischen Lizenz über das Internet ins Inland vermitteln, waren vom Gesetz schlichtweg nicht erfasst.
Das heißt diese Unternehmen konnten von deutschen Kunden Wetteinsätze über ein Wettkonto einheben, mussten aber keine Steuer an den deutschen Staat abführen. Deshalb wurde das ursprüngliche Gesetz novelliert und unter anderem der Paragraf 17 mit folgendem Absatz hinzugefügt:
Wetten […] unterliegen einer Steuer, wenn
- die Sportwette im Inland veranstaltet wird oder
- der Spieler eine natürliche Person ist und bei Abschluss des Wettvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat […]
Seither begründet also nicht allein der Standort des Unternehmens, sondern der Wohnsitz des Kunden die Steuerpflicht. Berechnet wird die Steuer auf Basis des Wetteinsatzes („Nennwert der Wettscheine“). „5 vom Hundert“ bedeutet, dass die Wettsteuer 5% vom Wert der Wette ausmacht.
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Für beide Seiten – Buchmacher und Tipper – hat diese Neuregulierung eine große Umstellung bedeutet. Um das Wettangebot wirtschaftlich vernünftig fortführen zu können, zugleich aber der Abgabenpflicht gerecht zu werden, hat kein Weg daran vorbei geführt, die Steuer an den Kunden weiterzureichen.
Diesen neuen Kostenpunkt mussten aber auch Tipper erst einmal „schlucken“. Deshalb haben die Anbieter Änderungen nur Schrittweise vorgenommen.
Vorgehensweise der Buchmacher
Unter den Online Buchmachern haben sich mehrere Wege etabliert, die Kosten auf den Kunden umzulegen.
- Auf den Wetteinsatz des Tippers werden 5 Prozent aufgeschlagen und der Wetteinsatz wird 1:1 der Wette zugerechnet. Ist die Wette erfolgreich, so wird der gesamte Betrag mit der Quote multipliziert und das Produkt aus der Rechnung wird ohne Abzug als Wettgewinn ausgeschüttet.
- Der Wetteinsatz des Tippers bleibt zunächst von den Steuerkosten unberührt. Im Hintergrund wird die Steuer freilich abgeführt, doch der Tipper merkt nur dann etwas davon, wenn er die Wette gewinnt: In diesem Fall wird der Wettgewinn abzüglich der Steuer ausbezahlt.
Aus Gründen der Transparenz weisen die meisten Buchmacher bereits im Online Wettschein den Steuersatz von 5 Prozent aus. Außerdem haben die Anbieter in ihren FAQ einen eigenen Punkt zur Wettsteuer ergänzt, wo sie ihre Kunden aufklären.
An die Änderungen – die Kosten durch die Steuer – wurden die Kunden nach und nach herangeführt, sodass heute so gut wie alle Anbieter die Steuer direkt dem Tipper verrechnen.
Wetten „ohne Wettsteuer“
„Steuerfrei“ wetten oder Wetten „ohne Wettsteuer“ – dies ist vergleichbar mit Schlagworten, die man aus dem Handel kennt: Heute keine Umsatzsteuer! Dies ist freilich nicht wortwörtlich zu verstehen, denn die Abgabenpflicht besteht per Gesetz und das Unternehmen muss die Steuer abführen, egal was er dem Kunden gegenüber kommuniziert.
Im Wesentlichen ist mit dem Schlagwort „steuerfrei“ gemeint, dass die Kosten des Kunden für die platzierte Wette um den Steuersatz reduziert sind, das heißt er bekommt „brutto für netto“ ausbezahlt. Aber ist das auch wirklich der Fall?
Im Endeffekt muss der Buchmacher, möchte er auf dem Markt bestehen, darauf achten, in den schwarzen Zahlen zu bleiben. Deshalb ist es wohl nicht möglich, dass er die ganze Steuerlast alleine trägt. Auf die eine oder andere Weise muss also der Kunde einbezogen werden. Dies ist über mehrere Instrumente möglich.
Mittlerweile ist aber auch die Akzeptanz und das Verständnis unter den Kunden so weit gediehen, dass die Buchmacher auf dieses Mittel zur Bewerbung („Wetten ohne Steuer“) kaum noch zurückgreifen.
Dass im Wettschein die Wettsteuer als Kostenpunkt aufscheint, ist längst selbstverständlich.
FAQ – alle wichtigen Infos zur Wettsteuer im Überblick
Die Wettsteuer ist der Steuersatz, den der deutsche Staat für die Dienstleistung des Buchmachers – für das Anbieten von Pferdewetten – einhebt. So wie bei Waren und anderen Dienstleistungen auch, liegt die Steuerpflicht (Meldung und Abführung der Steuer) gesetzlich beim Unternehmen. Aus Gründen der Transparenz gegenüber dem Tipper weißen Buchmacher zumeist im Wettschein auf die Steuer hin.
Pferdewetten werden in Deutschland auf Basis des „Rennwett- und Lotteriegesetz“ mit 5 Prozent besteuert. Dieser Steuersatz liegt weit unter den sonst üblichen 19%. Berechnungsbasis ist der Wetteinsatz des Kunden.
Einige Wettangebote werden bei den Buchmachern als „steuerfrei“ angeboten. Dies bedeutet zwar nicht, dass gesetzlich keine Steuer zu bezahlen ist, allerdings verrechnet der Anbieter diese Kosten nicht direkt über das Wettangebot, das als „steuerfrei“ deklariert ist, an den Kunden weiter, sondern kompensiert die Ausgabe auf andere Weise.
Die Wettsteuer ist nichts anderes als eine Unternehmensumsatzsteuer. Wie im Handel oder im Gewerbe auch, wird diese vom Unternehmen und nicht vom Kunden abgeführt. Das heißt als Tipper muss man sich nicht darum kümmern, sondern der Buchmacher ist dafür verantwortlich. Der Steuersatz für Pferdewetten liegt bei 5%, Basis ist der Wetteinsatz. Die meisten Anbieter führen diese Kosten im Wettschein an.
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Über den Autor
Birgit hat ihr Leben dem Sport verschrieben. Ihr Weg führte die ehemalig Leistungssportlerin über den Sportjournalismus schließlich zum Thema Sportwetten. Nachdem Sie einen bekannten Wettanbieter mehrere Jahre im Bereich PR & Sponsoring betreute, wechselte sie 2010 die Seiten und testet seither das Angebot der diversen Sportwettenanbieter mit ihrem strengen Blick auf Qualität und Zuverlässigkeit.